Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe in den ersten 12 Wochen

nach der Geburt.

 

Diese Hilfe umfasst: 

  • Hausbesuche durch die Hebamme​​
  • Anleitung zur Ernährung und Pflege des Neugeborenen
  • Gewichtskontrolle des Kindes
  • Stillberatung
  • Nabelpflege und -kontrolle
  • Kontrolle der Rückbildung der Gebährmutter sowie der Wundheilung der Geburtsverletzungen
  • Beratung der Mutter in allen offenen Fragen rund um das Wochenbett