Jede Frau hat Anspruch
auf Hebammenhilfe in den ersten 12 Wochen
nach der
Geburt.
Diese Hilfe
umfasst:
- Hausbesuche durch die
Hebamme
- Anleitung zur Ernährung und Pflege des
Neugeborenen
- Gewichtskontrolle des
Kindes
- Stillberatung
- Nabelpflege und
-kontrolle
- Kontrolle der Rückbildung der
Gebährmutter sowie der Wundheilung der Geburtsverletzungen
- Beratung der Mutter in allen offenen
Fragen rund um das Wochenbett